Möchte man in Graz außerhalb des Standesamtes heiraten, muss man tief in die Tasche greifen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für eine Trauung zwingt die Stadt Graz Brautpaare dazu, einen Vertrag mit einer ausgewählten Eventagentur abzuschließen. Diese verrechnet Bürgerinnen und Bürgern ohne Rechtsgrundlage weitere Gebühren. Ein Umstand den die Volksanwaltschaft, aber auch wir NEOS stark kritisieren.
Warum diese Zusatzgebühren rechtswidrig sind:
Das Grazer Standesamt ist eine Behörde. Es ist an das Legalitätsprinzip gebunden. Das bedeutet, kein behördliches Handeln und damit auch kein Einheben von Gebühren ohne Rechtsgrundlage.
Die Kosten für Trauungen außerhalb des Standesamtes sind gesetzlich klar geregelt. (AVG §77)
Auf dieser Gesetzesgrundlage legt die Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung des Landes Steiermark die Kosten für diese Trauungen explizit auf 380€ fest. Dazu kommen noch 54,40€ Verfahrensgebühren. Die Stadt Graz darf von einem Paar daher ausnahmslos nur die gesetzlich vorgeschriebenen 434,4€ verlangen.
Dieses Geld verlangt die Stadt auch von jedem Paar. Doch zusätzlich zwingt sie die Liebenden zum Abschluss eines Vertrages mit einer Eventagentur. Diese Agentur zwingt die Paare zu einer weiteren Zahlung von bis zu 460€! Ein Umstand den viele Paare verständlicherweise nicht akzeptieren wollen!
Ein Grazer Paar kämpft gegen die Stadt
Einem Grazer Paar viel das rechtswidrige Verhalten der Stadt sofort auf, nachdem Sie bereits ihre gesamte Hochzeit fertig geplant hatten und ihnen nur noch der Standesbeamte seitens der Stadt Graz für die Trauung fehlte. Die Stadt Graz weigerte sich jedoch einen Standesbeamten zu ihrer Trauungen zu entsenden, es sei denn sie würden einen Vertrag mit der besagten Eventagentur abschließen. Wofür das Paar bei einer fertigen Hochzeit eine Agentur buchen sollte, die keine Dienstleistung mehr erbringen musste, sahen die Beiden nicht ein. Doch die Stadt Graz bestand auf die Agentur und hielt fest, dass eine Entsendung von Standesbeamten seitens der Stadt und damit eine Trauung nur nach der Buchung der Eventagentur stattfinden konnte. Das paar erwirkte einen Bescheid und begann den Rechtsweg gegen die Stadt. Vor Gericht wurde dem Paar jedoch keine Parteistellung zugesprochen. Das heißt, für sie gibt es vor Gericht keine Möglichkeit zu Ihrem Recht zu bekommen. Inhaltlich hat hier leider kein Gericht ein Urteil gesprochen – die Stadt Graz freut sich und kann vorerst mit der Agentur weiter Bürgerinnen und Bürger abzocken…
Jetzt ist die Politik gefragt!
Es ist an sich schon ein Skandal, das Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte gegen die Stadt vor Gericht ziehen müssen. Das sie dann trotz viel Aufwandes zu keinem Urteil kommen ist eine Enttäuschung. Doch die Stadt müsste ihre Bürgerinnen und Bürger nicht abzocken. Die verantwortliche Schwarz-Blaue Stadtregierung könnte dieses rechtswidrige Vorgehen sofort einstellen.
Bei der kommenden Gemeinderatssitzung werde ich im Gemeinderat(14.3) daher einen Dringlichen Antrag stellen, diese Abzocke zu beenden. Dann bekommen Nagl und Eustacchio die Möglichkeit zu zeigen, ob sie auf der Seite des Rechtsstaates und der Bürgerinnen und Bürger stehen, oder auf der Seite der politischen Willkür sind, die Bürgerinnen und Bürger rechtswidrig abzockt.
Mit einem Beschluss im Gemeinderat könnte die Abzocke bei Exklusivhochzeiten, wie die Stadt Trauungen außerhalb des Standesamtes liebevoll nennt sofort beendet werden. Solange bleiben die Exklusivhochzeiten aufgrund der österreichweit einmaligen Abzocke wohl wirklich was „Exklusives“ – zum Leid der Grazerinnen und Grazer.