Swatek: “Graz muss politischen Fake News den Kampf ansagen und seinen BürgerInnen endlich Fakten liefern!”
Graz: Nach dem Steirischen Volksrechtegesetz haben BürgerInnen sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landesebene die Möglichkeit Volksbefragungen sowie Volksabstimmungen einzufordern. In der Praxis, fehlt es den BürgerInnen aber an umfassenden Informationen und Fakten, um von Ihrem Mitspracherecht sinnvoll Gebrauch machen zu können. “Es ist dringend notwendig und endlich an der Zeit, den Grazer und Grazerinnen im Vorfeld von Volksbefragungen und Volksabstimmungen, umfangreiche und wahrheitsgetreue Informationen zugänglich zu machen und politischen Fake News ein für allemal den Kampf anzusagen”, so NEOS-Gemeinderat Niko Swatek. In einem Dringlichen Antrag zur Gemeinderatssitzung am 16. November fordert Swatek deshalb eine verpflichtende Bereitstellung einer Informationsbroschüre zur Information der Grazer BürgerInnen. Dieses könnte bei der Volksbefragung zur Ackerfläche bei der Grottenhofstraße am 14. Jänner, die ebenfalls in der morgigen Gemeinderatssitzung beschlossen wird, bereits umgesetzt werden.
In der Schweiz ist es bereits seit 1977 selbstverständlich, zu jeder Volksbefragung ein Abstimmungsbüchlein zu erarbeiten und den BürgerInnen zur Verfügung zu stellen. Die Inhalte werden gemeinsam von der Bundeskanzlei und den zuständigen Stellen erarbeitet, geprüft und adaptiert. Über die finale Fassung entscheidet dann der Schweizer Bundesrat. In Österreich hingegen werden den BürgerInnen fehlerhafte, unzureichende sowie teils scheinheilige Argumente von unterschiedlichen Akteuren aufgetischt und entscheidende Informationen vorenthalten oder teil bewusst verschwiegen.
“Mit einer verpflichtenden Informationsbroschüre, könnte Graz als Vorreiter einen wichtigen Schritt für mehr Mitsprache seiner BürgerInnen setzen und den Falschinformationen endlich ein Ende setzen. Uns NEOS ist die Mitsprache unserer BürgerInnen wichtig und so hoffen wir, dass die in den Nationalratswahlen geäußerten Wünsche vieler Fraktionen nach Stärkung der direkten Demokratie auch in Graz ernst genommen werden”, betont Swatek.
So könnten die Initiatoren einer Befragung, die betreffende Magistratsabteilung des Gemeinderats oder im Fall einer Bezirksbefragung, der Bezirksrat, ebenso wie je zwei zusätzliche Befürworter und Vorschlagsgegner – wobei dem Gemeinderat das Auswahlrecht zusteht – ihre Position zu direktdemokratischen Abstimmungen oder Befragungen öffentlich machen, um den Meinungsbildungsprozess der BürgerInnen zu unterstützen.
Nur so ist es möglich, Fake News den Riegel vorzuschieben und die BürgerInnen mit wahrheitsgetreuen Fakten zu versorgen, anhand derer sie eine überlegte Entscheidung treffen können.