Graz – Am 28. Jänner veröffentlichte die Kleine Zeitung einen kuriosen Fall rund um den von der Stadt Graz eingehobenen Kanalisationsbeitrag. Ein Bürger baute auf seinem Grundstück in Mariatrost einen Geräteschuppen ohne Strom-, Wasser- oder Abwasseranschluss. Da er grundsätzlich vom Kanalbeitrag befreit werden konnte, dies aber nicht ansuchte, bekam er einen Bescheid, den Kanalisationsbeitrag in Höhe von € 3.384,27 zu bezahlen.
Der Bürger legte Beschwerde ein, doch diese wurde abgewiesen, da es aufgrund von Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht möglich sei, einen einmal entstandenen Abgabenanspruch rückgängig zu machen.
NEOS Gemeinderat Swatek will bei Fällen, bei denen Bürger_innen einen Bescheid zur Zahlung von Gemeindeabgaben erhalten, ohne im Gegensatz dafür eine Leistung der Stadt zu erhalten, ein Ende bereiten.
“Der Stadt ist es aufgrund von Verwaltungsgerichtshof-Urteilen nicht möglich, Gemeindeabgaben-Zahlungsaufforderungen rückgängig zu machen. Doch sie kann Maßnahmen setzen, Bescheide ohne Leistung der Stadt in Zukunft präventiv zu verhindern.”, so Swatek, der eine bessere Information von Bürger_innen bezüglich Ausnahmen rund um Gemeindeabgaben fordert. Weiters fordert er präventiv eine Warnung seitens der Stadt im Vorfeld von Bescheidausstellungen, wenn Bürger_innen von Ausnahmen Gebrauch machen können.
“Die Stadt könnte Bürger_innen, die von einer Ausnahme bei Gemeindeabgaben Gebrauch machen können, im Vorfeld der Bescheidausstellung auf diese nochmals aufmerksam machen und damit Beschwerden im Vorfeld bekämpfen und so Unmut seitens der Grazerinnen und Grazer entgegenwirken.”, so der Gemeinderat, der bei der kommenden Gemeinderatssitzung diesen Donnerstag einen dringlichen Antrag zu dieser Thematik stellt, um so in Zukunft den Unmut rund um Gemeindeabgaben zu mindern.
Den Dringlichen Antrag finden Sie hier:
Zeitungsartikel der Kleinen Zeitung von 28. Jänner.
Foto by Karl Gruber