Swatek: „Bürgermeister Nagl tritt Oppositionsrechten mit Füßen. Eine Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeaufsicht soll ihn wieder auf den Pfad der demokratischen Grundprinzipien bringen.”
Graz – “Ein wichtiger Stützpfeiler und Erkennungsmerkmal einer jeden Demokratie ist die Kontrollfunktion der Opposition, samt ihrer Rechte diese Funktion auszuüben. Grundlage für diese Ausübung ist das Recht an Informationen zu gelangen. ”, so Swatek.
Das Grazer Statut der Landeshauptstadt sieht daher das Recht eines jeden Gemeinderates vor, an Informationen mittels Anfrage an den Bürgermeister zu gelangen. “In Graz wird das Recht auf Information von Bürgermeister Nagl jedoch mit Füßen getreten und dadurch die Arbeit der Opposition gezielt sabotiert.”, so Swatek empört.
58 mal machten Gemeinderäte in dieser Periode von diesem Recht gebraucht. Mit 19 Anfragen an den Bürgermeister stellte die meisten Anfragen NEOS-Gemeinderat Swatek.
10 dieser Anfragen hätten bis zur letzten Gemeinderatssitzung im Februar beantwortet werden müssen. 2 davon ließ der Bürgermeister komplett unbeantwortet, 6 wurden zu spät und damit erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet.
“Der Bürgermeister versucht durch schweigen und verzögern gezielt die Arbeit der Opposition zu unterbinden. Kritische Anfragen werden erst gar nicht beantwortet, so etwa meine Anfrage zur umstrittenen Postenbesetzung rund um das Universalmuseum Joanneum oder ob die Stadt und ihre Unternehmen sich an die Registrierkassenpflicht halten würden. Wird eine Anfrage die kritische Zahlen ans Licht bringen würde, dann doch beantwortet werden in dieser falsche Tatsachen behauptet, bzw auf öffentlich zugängliche Unterlagen verwiesen. Unterlage die jedoch nicht existieren.”, so Swatek der als Beispiel seine Anfrage Leistungen & Privilegien Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten anführt.
In dieser schreibt der Bürgermeister:
“….Ergänzend ist wichtig festzuhalten, dass alle in der ursprünglichen Anfrage von Gemeinderat Swatek gestellten Fragen aus den jährlich zu erstellenden Jahresabschlüssen, den jährlichen Voranschlägen und den jährlichen umfangreichen Leistungsberichten der KFA beantwortet werden. Diese sind öffentlich und können jederzeit bei Interesse nachgelesen werden.”
Auf Anfrage bei der Krankenfürsorgeanstalt stellte Swatek jedoch fest, dass es keinen “umfangreichen Leistungsbericht” der KFA gibt. Es existiert lediglich der jährliche Leistungsbericht des Magistrats, der einzelne Kennzahlen auflistet, aber keinen Einblick in die KFA gewährt oder gar Swateks Fragen beantworten würde. Auch die erwähnten Jahresabschlüsse und Voranschläge enthalten die von Swatek erfragten Informationen nicht.
“Das Verweisen auf einen nicht existenten Leistungsbericht und damit das Verweisen auf falsche Tatsachen, ist eines Bürgermeister unwürdig. Wenn er Angst vor der Veröffentlichung kritischer Zahlen habe, sollte er dies zumindest zugeben und sich nicht hinter nachweislich falscher Behauptungen verstecken.”, so Swatek empört.
Als weiteres Beispiel führt Swatek seine Anfrage “Mitgliedschaften der Stadt Graz” an. Eine scheinbar einfache Anfrage, bei der der Gemeinderat herausfinden wollte bei welchen Organisationen die Stadt Graz Mitglied sei, weshalb und wie hoch die Mitgliedsbeiträge dafür seien. Wieder verweist der Bürgermeister in seiner Antwort auf öffentlich zugängliche Beschlussstücke. Unterlagen aus Gemeinderatssitzungen werden jedoch erst seit 2004 digital auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Viele Beschlüsse bezüglich Mitgliedschaften wurden jedoch schon lange vor 2004 getätigt, wodurch Gemeinderat Swatek ein weiteres Mal keine vollständige Antwort auf seine Anfrage erhält.
Swatek will der Missachtung der Oppositionsrechte seitens der Bürgermeisters entgegenwirken:
“Verantwortungsvolle Politik geschieht auf Grundlage von Fakten. Fakten, die der Bürgermeister uns Gemeinderäten vorenthält und damit gegen das Statut der Landeshauptstadt Graz verstößt. Bei 10 meiner bis jetzt zu beantworteten Anfragen wurde 7 mal gegen das Statut verstoßen. Ein Vorgehen, dem seitens der Aufsichtsbehörde der steirischen Landesregierung einhalt geboten werden muss. Scheinbar kann unser Bürgermeister nur durch dieses Mittel wieder auf die Einhaltung der demokratischen Grundprinzipien zurückgebracht werden. Ich habe daher Beschwerde aufgrund von 7-maligem Verstoß gegen das Statut der Landeshauptstadt bei der Gemeindeaufsichtsbehörde erstattet.”, so Swatek abschließend.
Unterlagen und die Aufsichtsbeschwerde des Gemeinderates finden Sie hier.